K 5/1 Handwerkskammer Berlin

Handwerkskammer 3

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Die Handwerkskammer Berlin

Das Handwerkerschutzgesetz von 1897 bildete die Basis für die Gründung der Handwerkskammer zu Berlin. Zur Wahl am 9. November 1899 stellten sich die 50 Kammermitglieder sowie die 50 Ersatzmänner von den Innungen des Bezirks. Noch im ersten Gründungsjahr wurden drei Abteilungen gebildet. Eine zuständig für den Stadtkreis Berlin, eine für die Kreise Charlottenburg, Rixdorf, Schöneberg, Teltow, Niederbarnim, Oberbarnim, Beeskow-Storkow, Angermünde, Templin und Prenzlau. Eine weitere war zuständig für die Kreise Brandenburg, Potsdam, Spandau, Jüterbog-Luckenwalde, Zauch - Belzig, Ost- und Westhavelland, Ost- und Westprignitz sowie Ruppin. Vom 1. April 1900 an enstanden 71 Handwerkskammern, eine davon war die Handwerkskammer Berlin.
1899 wurden das Statut und eine Wahlordnung für die Handwerkskammer zu Berlin erlassen. Am 15. Juni 1900 wurde die Sitzung zur Kammergründung im Provenzialständehaus abgehalten, die Eröffnungsrede hielt der Oberpräsident von Meusel. 20.645 Quadratkilometer und 3.818.152 Einwohner umfasste der Berliner Kammerbezirk. Der Großteil der 70.000 Handwerksbetriebe waren in Berlin ansässig, einige in Potsdam. Diese Handwerksbetriebe sollten nun möglichst zu einer Basis zusammengefasst werden. Man solle die: "Politische[n] und wirtschaftliche[n] Gegensätze nicht schroff betonen, sondern mild überbrücken [...].
Bevor die Handwerkskammer zu Berlin mit ihrer Arbeit beginnen konnte, mussten zuerst alle Handwerksbetriebe aus den verschiedenen Bezirken registriert werden. Bei dieser Erhebung stellte sich heraus, dass es große Defizite in der Organisation des Handwerks gab. Die Gemeindebehörden kamen mit der Erhebung nicht voran und die gewünschte Herstellung einer gemeinsamen Basis der Kammern konnte nicht entsprochen werden. So kam es, dass nach über einem halben Jahrhundert in dem das Handwerk die Regierung um Mithilfe an der Reform bat und diese sich nicht kooperativ zeigte, nun die örtlichen Behörden um die Hilfe des Handwerks bei der organisatorischen Erfassung seiner Mitglieder bitten musste.
Am 1. Oktober 1900 konnte mit der Prüfung der Listen der für die Handwerkskammern wahlberechtigten Körperschaften begonnen werden. Im gleichen Zuge wurde kontrolliert, welche der Mitglieder offiziell als Handwerker anerkannt waren. "Manchem Handwerker kam damals zum Bewusstsein, wie unangenehm das Fehlen einer echten Meisterlegitiation sein konnte."

Umfang:
2 Meter, 46 AE

Laufzeit:
1941 bis 2001

Erschließung:
Findbuch, Datenbank

Nutzung:
Gleitende Sperrfrist (30 Jahre) für nicht zur Veröffentlichung bestimmte Dokumente